Selbstverteidigung


§ 32 StGB Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

 


6 Strategien der Selbstverteidigung

Prävention / Vermeidung

Nachgeben

Flucht

Deeskalation

Einschüchtern

Kämpfen


Auszug aus einer Publikation von Carsten Nichte

(vollständiger Text im Privaten Bereich erhältlich)

 

Opfertest

Die Dritte Variante der Kontaktaufnahme ist der Opfertest. Geht der Täter geschickt vor, merkst Du gar nicht, daß Du getestet wirst.

Der Täter kann dich als potentielles Opfer beobachten, und Deine Lebensgewohnheitenausspähen, um so einen geeigneten Zeitpunkt für einen Übergriff auszuwählen. Die Körpersprache und das Verhalten in einem Gespräch zeigen dem Täter ob Du tatsächlich als Opfer geeignet bist. Diese Art von Täter geht sehr planmäßig vor und hat ein hohes Sicherheitsbewusszsein. Er möchte auf keinen Fall ertappt werden.